Grundstück

Verwaltungsgebühren und der langsame Weg zum Grundbucheintrag

Während derzeit aus diversen Gründen noch keine Beratungsgespräche mit den Bauträgern und Architekten angelaufen sind passiert währenddessen eine Menge rund um den Grundstückskauf. Da sich die Post gehäuft hat möchten wir diesen Post zu der formellen Abwicklung des Grundstückkaufs schreiben. Dabei sollt ihr einen Überblick erhalten was und wann in etwa nach dem Kauf passiert und in welchen zeitlichen Abständen. Natürlich kann das bei euch je nach Auslastung der Ämter mehr oder weniger Zeit kosten. Aber lest doch mal genauer rein.

Als wir die Kaufabsichtserklärung unterschrieben hatten wussten wir bereits, dass noch einige Dinge beim Verkäufer geklärt werden müssen. Wir wussten auch, dass die vollständige Abwicklung der Übertragung ins Grundbuch gut und gern 4-6 Monate dauern kann. Im Detail ist dann folgendes passiert.

Chronologischer Weg zum Grundbucheintrag

13.10.2017 – Notartermin

18.10.2017 – Das ging schnell, Rechnung vom Notar – bei uns etwa 1% des Grundstückspreises

09.11.2017 – “Negativzeugnis im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen” von der Gemeinde Michendorf – 40€

15.11.2017 – “Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO)” vom Landrat  Potsdam-Mittelmark – 1/1000 des Grundstückspreises

10.01.2018 – Alle Vorbedingungen sind nun erfüllt, um  die  Eintragung der Auflassungsvormerkung wurde beantragt.

15.01.2018 – Eintragung  der Vormerkung in Grundbuch

16.01.2018 – “Grunderwerbsteuer” vom Finanzamt Kyritz – Üppige 6,5% des Grundstückspreises

18.01.2018 – Rechnung für “Eintragung des Eigentümers oder Miteigentümers und ein Grundbuchauszug” vom Land Brandenburg/Landesjustizkasse – 347€

21.02.2018 – “Eintragungsbekanntmachung nach §55 Grundbuchordnung (GBO)”

26.02.2018 – Zahlung des vollständigen Kaufpreises für das Grundstück

26.04.2018 – Fortführungsmitteilung mit der “Berichtigung der Flächenangabe” und vor allem “Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart”. Es steht jetzt ganz offiziell “Wohnbaufläche” bei der Nutzung 😉

27.04.2018 – An diesem Tag wurde auch der Auszug aus dem Liegenschaftskataster erstellt, der uns klar unsere neuen Grundstücksgrenzen aufzeigt

29.05.2018 – Beurkundung der Neuaufteilung des Grundstücks ist durch (das Flurstück wurde neu vom Eigentümer bereits vor Kauf neu vermessen) – Rechnung vom Notar i.H.v. 66,40€

02.08.2018 – Feststellung des Einheitswerts für ein unbebautes Grundstück durch das Finanzamt Brandenburg

02.08.2018 – Abgabenbescheid für die Grundsteuer nach Hebesatz (400) der Stadt Michendorf – 18,40€

08.08.2018 – Gebührenbescheid für Straßenreinigung/Winterdienst nach Anzahl der Frontmeter (22) und Reinigungsklasse II – 20,90€

14.08.2018 – Vollständige Eintragung ins Grundbuch wurde durchgeführt

27.08.2018 – “Eintragungsbekanntmachung nach §55 Grundbuchordnung (GBO)”

Ende nach fast 11 Monaten

05.09.2018 – An diesem Tag wurde uns vom Notariat die frohe Kunde überbracht und der Kaufvertrag für unsere Unterlagen im Original überlassen. Wenn man so will hat die vollständige Abwicklung des Grundstückskaufs also fast ein ganzes Jahr gedauert. Wir hätten bereits im Frühjahr anfangen können zu bauen, aber da wir ohnehin noch nicht so weit waren hat uns der Verzug nicht so groß gestört.

Unterm Strich kam da schon einiges zusammen. Wenn man diese Gebühren mal für ein exemplarisches Grundstück mit 1000qm bei 140€ Bodenrichtwert durchrechnet kommt man auf über 21.000€ Nebenkosten. Das ist natürlich nicht unerheblich und sollte beim Grundstückskauf bedacht werden.

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